Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15914
OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16 (https://dejure.org/2016,15914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2016 - 3 Ws 57/16 (https://dejure.org/2016,15914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 (https://dejure.org/2016,15914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Haftrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Beschränkungen eines Untersuchungsgefangenen hinsichtlich einer erteilten Telefonerlaubnis

  • rechtsportal.de

    StPO § 119 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit von Beschränkungen eines Untersuchungsgefangenen hinsichtlich einer erteilten Telefonerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 14.01.2016 - 3 Ws 1100/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16
    Die Neufassung der Vorschrift sieht im Gegensatz zur der bis dahin angewendeten Untersuchungshaftvollzugsordnung keine standardmäßigen Beschränkungen der Rechte des Untersuchungsgefangenen vor, sondern verlangt, dass Eingriffe in seine Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert getroffen und begründet werden (Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - 3 Ws 1100/15, vom 13.02.2014 - 3 Ws 119/14, vom 05.05.2010 - 3 Ws 348/11 und vom 26.09.2011 - 3 Ws 911/11).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 7 Ws 207/23

    Versagung einer Dauerbesuchs- und Telefonerlaubnis in der Untersuchungshaft

    Das heißt, es kann - so wie hier geschehen - auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 3. November 2022 - 3 Ws 391/22, vom 16. Februar 2023 - 3 Ws 25/23 sowie vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 = BeckRS 2016, 11581 Rn 2; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 66. Auflage § 119 Rn 5).
  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung zur Abwehr der

    Dabei kann auch auf die im speziellen Fall nicht herangezogenen Haftgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10 - juris Rdn. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 - juris Rd. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - III-3 Ws 366/14 - juris Rdn. 13; KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - und 7. August 2014 - 1 Ws 52/14 - juris Rdn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 119 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 7 Ws 242/23

    Haftgrundbezogene Beschränkungen

    Das heißt, es kann - so wie hier geschehen - auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 3. November 2022 - 3 Ws 391/22, vom 16. Februar 2023 - 3 Ws 25/23, vom 16. November - 7 Ws 207/23 sowie vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 = BeckRS 2016, 11581 Rn 2; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, a.a.O., § 119 Rn 5).
  • LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18

    Ein erhöhter personeller und finanzieller Aufwand im Betrieb der

    Standardmäßige Beschränkungen der Rechte sind demgegenüber nicht zulässig; vielmehr ist der Eingriff in die Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert zu entscheiden und zu begründen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.02.2016 - 3 Ws 57/16, BeckRS 2016, 11581; Kammer, Beschluss v. 02.07.2018 - 1 Qs 79/18 -).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - 3 Ws 7/21

    Außenkommunikation des Untersuchungsgefangenen bei fehlender Fluchtgefahr; Recht

    Eine standardmäßige Beschränkung der Rechte des Untersuchungsgefangenen ist nicht zulässig; vielmehr müssen Eingriffe in seine Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert getroffen und begründet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2016, 3 Ws 57/16, juris, Rn. 2 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht